1. Anforderungen für die A-Mitgliedschaft in Akupunktur
- Der Antragsteller muss die SBO-TCM Fachprüfungen (Grundlagen-, Akupunktur-, und Westmedprüfung) oder eine von der SBO-TCM anerkannte Prüfung in TCM erfolgreich absolviert haben. (Anforderungen)
- Nachweis von Abschluss mit Diplom oder Abschlusszertifikat eines mindestens drei Jahre dauernden Studiums.
- Nachweis der entsprechenden Anzahl Praktikumsstunden:
| Antrag auf A-Mitgliedschaft | Anzahl Stunden |
| Akupunktur | 800 |
3. Voraussetzungen für die Einreichung des A-Mitgliedschaftsantrags
- Zum Datum des Antrages müssen sämtliche Anforderungen für die Erlangung der A-Mitgliedschaft erfüllt sein. Ausbildung, welche nach dem Antragsdatum absolviert wird und nachträglich eingereicht wird, hat zur Folge, dass das Ein-gangsdatum dieser Unterlagen das neue Antragsdatum definiert und die dann gültigen Anforderungen in Kraft treten.
- Ein korrekt ausgefüllter Antrag mit entsprechendem Formular der SBO-TCM muss eingereicht werden. --> Antragsformular
- Alle Dokumente müssen in zweifacher Ausführung (keine Originale) eingesandt werden (bitte in zwei kompletten und geordneten Dossiers einreichen). Diese können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abge-fasst sein. Dokumente in anderen Sprachen müssen als Kopie des Originals und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht, werden sie der PEK weiter-geleitet, welche diese bearbeitet. Der Entscheid wird innert 4–6 Wochen mitgeteilt.
letzte Aktualisierung 30.12.11