Akupunktur Anforderungen

1. Anforderungen für die A-Mitgliedschaft in Akupunktur

  • Der Antragsteller muss die SBO-TCM Fachprüfungen (Grundlagen-, Akupunktur-, und Westmedprüfung) oder eine von der SBO-TCM anerkannte Prüfung in TCM erfolgreich absolviert haben. (Anforderungen)
  • Nachweis von Abschluss mit Diplom oder Abschlusszertifikat eines mindestens drei Jahre dauernden Studiums.
  • Nachweis der entsprechenden Anzahl Praktikumsstunden:

      

Antrag auf A-Mitgliedschaft Anzahl Stunden
Akupunktur 800

 

2. Anforderungen für Antrag auf A-Mitgliedschaft in Akupunktur als zusätzliche Fachrichtung

 

3. Voraussetzungen für die Einreichung des A-Mitgliedschaftsantrags

  • Zum Datum des Antrages müssen sämtliche Anforderungen für die Erlangung der A-Mitgliedschaft erfüllt sein. Ausbildung, welche nach dem Antragsdatum absolviert wird und nachträglich eingereicht wird, hat zur Folge, dass das Ein-gangsdatum dieser Unterlagen das neue Antragsdatum definiert und die dann gültigen Anforderungen in Kraft treten.
  • Ein korrekt ausgefüllter Antrag mit entsprechendem Formular der SBO-TCM muss eingereicht werden. --> Antragsformular
  • Alle Dokumente müssen in zweifacher Ausführung (keine Originale) eingesandt werden (bitte in zwei kompletten und geordneten Dossiers einreichen). Diese können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abge-fasst sein. Dokumente in anderen Sprachen müssen als Kopie des Originals und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.

Sind alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht, werden sie der PEK weiter-geleitet, welche diese bearbeitet. Der Entscheid wird innert 4–6 Wochen mitgeteilt.

 

 

letzte Aktualisierung 30.12.11

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