TCM Grundlagen

Die TCM-Grundlagenprüfung kann unter folgenden Voraussetzungen und gemäss den folgenden Bestimmungen bereits während des Studiums abgelegt werden.

 

1. Anforderungen für die Prüfungszulassung

  • Der Antragsteller hat eine Bestätigung einer von der SBO-TCM anerkannten Schule über den Besuch von der im Minimum der geforderten Anzahl Stunden der TCM Grundlagenfächer.
PrüfungsanforderungenStunden
TCM Grundlagen300

  • Ist die Schule nicht von der SBO-TCM anerkannt, so müssen die detaillierten Schulunterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Die Qualitätssicherungskommission entscheidet über die Zulassung. Ein negativer Entscheid kann innert 14 Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet. Für das Verfahren gilt analog das Prüfungsreglement. Der Verband empfiehlt dringend, das Studium bei einer anerkannten Schule zu absolvieren.
  • Der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Anmeldung im zweiten Ausbildungsjahr und hat sich für die nächste Studienperiode verpflichtet und qualifiziert.

 

Ausnahme:
Kandidaten, die eine oder mehrere der obigen Bedingungen nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Diese Ausnahmebewilligung wird jedoch äusserst restriktiv gehandhabt und kommt in den seltensten Fällen zur Anwendung. Sie ist vor allem für ausländische Kandidaten gedacht, die ihre Ausbildung auf einem anderen Weg gemacht haben.
Eine solche Ausnahme setzt einen entsprechenden, schriftlichen Antrag an die Qualitätssicherungskommission voraus. Darin muss klar und eindeutig begründet werden, warum der Verband in diesem Fall von den obigen Anforderungen Abstand nehmen soll. Behauptete Tatsachen sind zu belegen. Der Entscheid der PEK kann mit einem Rekurs innert vierzehn Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet.

 

2. Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung

  • Alle Prüfungsanforderungen müssen spätestens bis Anmeldeschluss erfüllt sein.
  • Zeitanrechnung: Unterricht wird in Stunden à 60 Minuten gerechnet.
  • Die Anmeldung muss auf dem entsprechenden Formular der SBO-TCM eingereicht werden. -> Anmeldeformular.
  • Alle Dokumente müssen in zweifacher Ausführung (keine Originale) eingesandt werden (bitte in zwei kompletten und geordneten Dossiers einreichen). Diese können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sein. Dokumente in anderen Sprachen müssen als Kopie des Originals und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
  • Die SBO-TCM behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente einzufordern.
  • Für die Bearbeitungsgebühr und Prüfungsgebühr erhalten Sie nach Dossiereingang eine Rechnung.

 

3. Für die Zulassung sind folgende Dokumente der Anmeldung beizulegen

  • Eine offizielle Bestätigung der Ausbildungsstätte, auf dem sämtliche Stunden abgeschlossener Unterrichtsfächer ausgewiesen sind.
  • Eine Bestätigung des Status als mindestens Zweitjahresstudent.

 

 

letzte Aktualisierung 09.08.11

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