Der Verband ist bestrebt, mit allen kantonalen Gesundheitsbehörden Vereinbarungen zur Zulassung unserer Mitglieder zu treffen sowie sich für die Gesetzesrevisionen für die TCM einzusetzen. Die Kantonsarbeit wird durch eine zuständige Projektleiterin koordiniert und durchgeführt. Die SBO-TCM arbeitet in diesem Bereich zusammen mit der Föderation AlternativMedizin Schweiz (FAMS) von welcher sie auch ein Gründungsmitglied ist.
Projektleitung: Beatrice Fluder, dipl. SBO-TCM Akupunkteurin, Mitglied der Kantons-Kommission der FAMS
Gemäss Bundesverfassung ist das Gesundheitswesen kantonal geregelt. Das heisst, dass wir es mit 26 verschiedenen Gesundheitsgesetzen, gleich vielen Verordnungen und einer Unmenge von kantonalen Reglementen zu tun haben. Dies hat natürlich zur Folge, dass auch jeder Kanton seine eigenen Vorschriften zur Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an unsere Mitgleider hat.
Der Kanton Zürich vergibt die Berufsausübungsbewilligung nach erfolgter Überprüfung durch die SBO-TCM.
Details zu den Berufsausübungsbewilligungen in den einzelnen Kantonen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.fams.ch/berufsbedingungen-in-der-ch/kantone.html (externer Link)
Adress- und Telefonliste Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (externer Link)