Partner

Die SBO-TCM weiss um die Wichtigkeit einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und ist daher bestrebt, mit allen relevanten Partnern ein freundschaftliches und für alle Seiten fruchtbares Verhältnis zu pflegen.

 

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Das Bundesamt für Gesundheit ist ein Amt des eidgenössischen Departements des Innern. Es hat den Auftrag, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es ist somit neben anderem zuständig für Gesundheitspolitik, Medizinalberufe und Heilmittel (siehe auch unten, Swissmedic).

Das Amt ist für uns vor allem wegen der Gesundheitspolitik wichtig, da hier Grundlagen für die TCM-Therapeuten geschaffen oder geändert werden.

 

Swissmedic

Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic ist eine öffentlichrechtliche Anstalt der Eidgenossenschaft und ist im Departement des Innern integriert. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG). Das Institut ist aus dem Zusammenschluss zweier Kontrollstellen (Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel/Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für Gesundheit) entstanden.

Das Institut hat die Aufgaben, die Inverkehrssetzung von Heilmitteln zu kontrollieren und sicher zu stellen, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel zugelassen werden. Somit werden chinesische Arzneimittel erst zugelassen, wenn ihre Sicherheit und Qualität hinreichend belegt und überprüft worden sind.

 

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)

Das Bundesamt für Berufsbildung ist, wie der Name schon sagt, im Wesentlichen zuständig für die Berufsbildung. Das Amt ist somit auch zuständig für die Berufsbilder und für die eidgenössische Anerkennung eines Berufs. Es ist die Anlauf- und Entscheidungsstelle für die Verwirklichung eines unserer Verbandsziele, nämlich die eidgenössische Anerkennung unseres Berufes.

 

Kantone

Gemäss Bundesverfassung ist das Gesundheitswesen kantonal geregelt, das heisst, dass wir es mit 26 verschiedenen Gesundheitsgesetzen, gleich vielen Verordnungen und einer Unmenge von kantonalen Reglementen zu tun haben. Dies hat natürlich zur Folge, dass auch jeder Kanton seine eigenen Vorschriften zur Erteilung der Berufsausübungsbewilligung an unsere Mitglieder hat. Der Verband ist bestrebt, mit allen kantonalen Gesundheitsbehörden Vereinbarungen zur Zulassung unserer Mitglieder zu treffen.

 

Krankenkassen und deren Partner

Die Krankenkassen garantieren der Bevölkerung den notwendigen Versicherungsschutz u. a. bei Krankheit. Als Kostenträger der entsprechenden Behandlungen gehören sie zu den wichtigsten Partnern unseres Verbands.

Viele Krankenkassen haben die Anerkennung von Therapeuten an Firmen (EMR, ASCA und andere) delegiert. Die SBO-TCM hat mit den meisten dieser Firmen ein sehr gutes Verhältnis und handelt im gegenseitigen Einvernehmen.

 

Ausbildungsstätten

Die SBO-TCM arbeitet eng mit verschiedenen Ausbildungsstätten für TCM zusammen. Das Gefäss der Zusammenarbeit ist die Curriculums-Expertenkommission (CEK).

Eine umfassendere Anerkennung der Schulen durch eine Schulakkreditierungskommission wird zurzeit ausgearbeitet.

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