Geschichte der SBO-TCM

Die 1995 gegründete Schweizerische Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin (SBO-TCM) hat sich die Qualitätsverbesserung und Anerkennung der chinesischen Heilkunde in unserem Land zum Ziel gesetzt. Zum Schutz der Patienten musste unbedingt eine auf hohem Niveau standardisierte Ausbildung und praktische Ausübung angeboten und gefordert werden. Nur so konnte diese Medizin in unserem Land überleben. Im Einzelnen ging es der Berufsorganisation damals vor allem darum, die für die chinesische Medizin ausgearbeiteten Qualitätskriterien für alle Verbandsmitglieder als verbindlich zu erklären. Nur wer diese Anforderungen erfüllte, sollte Patienten mit TCM behandeln dürfen.

Gründungsversammlung Dezember 1995

Begonnen hat die Verbandsgeschichte im September 1995 mit einem Schreiben von Urs P. Prétôt an alle ihm bekannten Therapeuten mit ausländischen TCM-Diplomen. Die politische Entwicklung und eine Anfrage, ob Interesse an einem TCM-Verein bestehe, waren Inhalt dieses Schreibens. Das Echo war so gross, dass am 8. Oktober 1995 die Einladung zur Gründungsversammlung versandt wurde. Diese konnte am 9. Dezember 1995 im Restaurant Du Nord in Zürich abgehalten werden. Dieses Meeting hatte sich bereits herumgesprochen, sodass schliesslich mehr Interessierte erschienen als eingeladen wurden. Der SVTCM, der Schweizerische Verband der Traditionellen Chinesischen Medizin unter dem Präsidium von Dr. Hamid Montakab, war geboren. Auf den 30. März 1996 wurde eine ausserordentliche GV einberufen. Vorab galt es, möglichst alle potentiell Interessierten zu erreichen. Die damaligen Ziele waren, Standards in den TCM Ausbildungen zu setzen, gesamtschweizerische Examen zu schaffen und durchzuführen, kantonale Berufsausübungsbewilligungen durchzusetzen und die Anerkennung bei den Krankenkassen zu erreichen. Am genannten Datum sind circa 70 Menschen zur ausserordentlichen Generalversammlung im Restaurant Du Nord erschienen. Eine Zeit unendlicher Arbeitsstunden und Sitzungen folgte. In den verschiedenen Kommissionen und Arbeitsausschüssen haben zeitweise bis zu 35 Personen gleichzeitig mitgewirkt. Dank ihrem unermüdlichen Einsatz war es möglich, in vielen Kantonen eine Arbeitsbewilligung zu erlangen. Auch erreichte man, dass alle Krankenkassen den Umfang der TCM kennen lernten und A-Mitglieder des Verbandes als zugelassene Fachkräfte anerkannten.

Namenswechsel

Am 28. Juni 1996 zählte der Verein 75 Mitglieder und hatte bereits CHF 13'647.65 in seiner Kasse. Ausbildungsstandards wurden verglichen, Kantonsgesetze durchgearbeitet, Formulare entworfen, Krankenkassenreglemente studiert, und ein zweites und drittes Handbuch erstellt. Der junge Verband wurde 1997 in einem juristischen Streit zum Namenswechsel gezwungen. Nach brieflicher Umfrage stand der neue Name «Schweizerische Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin (SBO-TCM)» fest. Ein Glück, kann man heute sagen, ist doch der Begriff «Berufsorganisation» passender als der Begriff «Verein» und entspricht dem Inhalt bei weitem mehr, nämlich dem Zusammenschluss von Berufsleuten.

 

Erste gesamtschweizerische Prüfung

Im November 1998 wurde die erste gesamtschweizerische Akupunkturprüfung der SBO-TCM durchgeführt. Die erste Arzneimittelprüfung war auf den 3. Oktober 1998 angesetzt. Per Ende 1998 zählte der Verband 408 Mitglieder. Mit dem 1999 gewonnen Musterprozess vor dem Bundesgericht wurde der Kanton Zürich gezwungen, nicht-ärztliche Akupunkteure zuzulassen. Dies zeigte Wirkung auf alle Kantone. An der GV 1999 zählte die SBO-TCM bereits 523 Mitglieder und 12 angeschlossene TCM-Schulen. Dr. Hamid Montakab übergab das Präsidium im Jahr 2000 an Urs Gisler, der dem Verein bis 2002 vorstand. Bis 2010 war Simon Becker Präsident der SBO-TCM. Seither führt erstmals eine Präsidentin, Carla Fuhlrott, den Verband.  Inzwischen besteht die Berufsorganisation aus 1'000 Berufsleuten, und ist eine der bedeutendsten Verbände im alternativmedizinischen Bereich. In Sachen «Traditionelle Chinesische Medizin» ist die Stimme der SBO-TCM mittlerweile sogar massgebend und mitbestimmend für Bundesgericht, Bund und Kantone.

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