Gönnerschaft

Der Verband freut sich über natürliche oder juristische Personen, denen die Erreichung unserer Verbandsziele ebenso am Herzen liegt, wie dem Verband. Im Wissen, dass jede Tätigkeit in der einen oder anderen Art eine monetäre Grundlage haben muss, hat der Verband den Status des «Gönners» geschaffen.

Gönner überweisen einen Betrag in unbestimmter und freiwilliger Höhe an den Verband. Sie erhalten (auf Wunsch) dieselben Informationen wie die übrigen Mitglieder.

Jeder Gönner wird bei entsprechenden Gelegenheiten der Verbandsöffentlichkeit präsentiert und die Mitglieder sind gehalten, sie in der einen oder anderen Art zu berücksichtigen.

Die Gönner haben das Recht, an der Generalversammlung sowie an allen öffentlichen Anlässen des Verbands teilzunehmen und Anträge zu stellen.

Kontaktieren Sie unser Sekretariat oder senden Sie uns das Anmeldeformular.

Herzlichen Dank


Anmeldeformular

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