Westmed SBO-TCM

Anforderungen für die Prüfungszulassung

  • Der Antragssteller hat ein Diplom oder eine offizielle Bestätigung über den Besuch von der geforderten Anzahl Unterrichtstunden in westlicher Medizin.

    Diese beinhaltet mindestens:
Prüfungsanforderungen Stunden
Westliche Medizin Theorie 600
  • Ist die Schule nicht von der SBO-TCM anerkannt, so müssen die detaillierten Schulunterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Die Prüfungsexpertenkommission entscheidet über die Zulassung. Ein negativer Entscheid kann innert 14 Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet. Für das Verfahren gilt analog das Prüfungsreglement. Der Verband empfiehlt dringend, das Studium bei einer anerkannten Schule zu absolvieren.

Ausnahme:

Kandidaten, die eine oder mehrere der obigen Bedingungen nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Diese Ausnahmebewilligung wird jedoch äusserst restriktiv gehandhabt und kommt in den seltensten Fällen zur Anwendung. Sie ist vor allem für ausländische Kandidaten gedacht, die ihre Ausbildung auf einem anderen Weg gemacht haben.
Eine solche Ausnahme setzt einen entsprechenden, schriftlichen Antrag an die Prü-fungsexpertenkommission voraus. Darin muss klar und eindeutig begründet werden, warum der Verband in diesem Fall von den obigen Anforderungen Abstand nehmen soll. Behauptete Tatsachen sind zu belegen. Der Entscheid des PEK kann mit einem Rekurs innert vierzehn Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet.

Von der Westmedprüfung werden ausschliessliche Ärzte mit abgeschlossenem Studium und entsprechender Zulassung befreit. Stunden von anderen medizinischen Berufen können selbstverständlich entsprechend angerechnet werden.

 

2. Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung

  • Alle Anforderungen müssen spätestens bis Anmeldeschluss erfüllt sein.
  • Zeitanrechnung: Unterricht wird in Stunden à 60 Minuten gerechnet.
  • Die Anmeldung muss auf dem entsprechenden Formular der SBO-TCM eingereicht werden.--> Anmeldeformular
  • Alle Dokumente müssen in zweifacher Ausführung (keine Originale) eingesandt werden (bitte in zwei kompletten und geordneten Dossiers einreichen). Diese können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abge-fasst sein. Dokumente in anderen Sprachen müssen als Kopie des Originals und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
  • Die SBO-TCM behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente einzufordern.
  • Für die Bearbeitungsgebühr und Prüfungsgebühr erhalten Sie nach Dossier-eingang eine Rechnung.


letzte Aktualisierung 17.02.11

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