1. Anforderungen für die Zulassung zur Tuina Prüfung ohne bestehende A-Mitgliedschaft:
- Der Antragsteller hat ein Diplom oder eine Bestätigung/Zertifikat einer von der SBO-TCM anerkannten Schule über den vollständigen Abschluss der mindestens 3 Jahre dauernden Tuina Theorieausbildung (inkl. TCM Grundlagen).
Dieses beinhaltet mindestens:
| Prüfungsanforderungen | Stunden |
| TCM Grundlagen | 300 |
| Tuina Theorie | 300 |
| Total TCM Unterricht | 600 |
- Ist die Schule nicht von der SBO-TCM anerkannt, so müssen die detaillierten Schulunterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Die Prüfungsexpertenkommission entscheidet über die Zulassung. Ein negativer Entscheid kann innert 14 Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet. Für das Verfahren gilt analog das Prüfungsreglement. Der Verband empfiehlt dringend, das Studium bei einer anerkannten Schule zu absolvieren.
- Er hat die SBO-TCM Grundlagenprüfung bereits erfolgreich bestanden oder absolviert diese gleichzeitig mit der fachspezifischen Prüfung.
- Er kann sich über das erfolgreiche Absolvieren von 600 Stunden Ausbildung in westlicher Medizin ausweisen.
Ausnahme:
Kandidaten, die eine oder mehrere der obigen Bedingungen nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Diese Ausnahmebewilligung wird jedoch äusserst restriktiv gehandhabt und kommt in den seltensten Fällen zur An-wendung. Sie ist vor allem für ausländische Kandidaten gedacht, die ihre Ausbildung auf einem anderen Weg gemacht haben.
Eine solche Ausnahme setzt einen entsprechenden, schriftlichen Antrag an die Prü-fungsexpertenkommission voraus. Darin muss klar und eindeutig begründet werden, warum der Verband in diesem Fall von den obigen Anforderungen Abstand nehmen soll. Behauptete Tatsachen sind zu belegen. Der Entscheid des PEK kann mit einem Rekurs innert vierzehn Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet.
2. Anforderungen für die Zulassung zur Tuina Prüfung für
A-Mitglieder:
- Der Antragsteller ist A-Mitglied der SBO-TCM in einer oder mehreren Fachrich-tung/en.
- Der Antragsteller hat ein Diplom oder eine Bestätigung/Zertifikat einer von der SBO-TCM anerkannten Schule über den vollständigen Abschluss der theoretischen Ausbildung in Tuina.
- Der Antragsteller erfüllt mind. die zum Zeitpunkt des Antrags auf A-Mitgliedschaft geforderte Anzahl Theorie-Stunden in Tuina.
| Prüfungsanforderungen für Tuina als zusätzliche Fachrichtung | Stunden |
| TCM Grundlagen | bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen |
| Tuina Theorie | 300 |
Ausnahme:Theorieausbildung Tuina für Akupunktur A-Mitglieder
| Prüfungsanforderungen für Tuina als zusätzliche Fachrichtung zur bereits bestehenden Akupunktur A-Mitgliedschaft | Stunden |
| TCM Grundlagen | bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen |
| Tuina Theorie | 200 |
3. Anforderungen für die Anmeldung zur Tuina Prüfung zusammen mit anderen Fachrichtungen ohne bestehende A-Mitgliedschaft:
- Der Antragsteller hat ein Diplom oder eine Bestätigung/Zertifikat einer von der SBO-TCM anerkannten Schule über den vollständigen Abschluss der mindestens 3 Jahre dauernden Theorieausbildung in den angemeldeten Fachrichtungen.
- Der Antragsteller erfüllt mind. die zum Zeitpunkt des Antrags auf A-Mitgliedschaft geforderte Anzahl Theorie-Stunden in den angemeldeten Fachrichtungen.
| Prüfungsanforderungen für Tuina zusammen mit anderen Fachrichtung | Stunden |
| TCM Grundlagen | bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen mit der vorgängig absolvierten TCM Grundlagenprüfung |
| Tuina | 300 |
| pro weitere Fachrichtung | 300 |
Ausnahme: Gleichzeitige Ausbildung in Tuina und Akupunktur
Die Ausbildungen in Tuina und Akupunktur beinhalten zum Teil identische Themen. Deshalb reduziert sich bei gleichzeitig absolvierter Ausbildung dieser zwei Fachrichtungen die Theoriestundenzahl um 100 Stunden.
| Prüfungsanforderungen | Stunden |
| TCM Grundlagen | bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen mit der vorgängig absolvierten TCM Grundlagenprüfung |
| Tuina + Akupunktur | 500 (anstatt 600) |
| pro weitere Fachrichtung | 300 |
4. Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung
- Alle Anforderungen müssen spätestens bis Anmeldeschluss erfüllt sein.
- Zeitanrechnung: Unterricht wird in Stunden à 60 Minuten gerechnet.
- Die Anmeldung muss auf dem entsprechenden Formular der SBO-TCM eingereicht werden. -> Anmeldeformular
- Alle Dokumente müssen in zweifacher Ausführung (keine Originale) eingesandt werden (bitte in zwei kompletten und geordneten Dossiers einreichen). Diese können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abge-fasst sein. Dokumente in anderen Sprachen müssen als Kopie des Originals und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
- Die SBO-TCM behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente einzufordern.
- Für die Bearbeitungsgebühr und Prüfungsgebühr erhalten Sie nach Dossierein-gang eine Rechnung.
letzte Aktualisierung 08.08.11