Akupunktur

1. Anforderungen für die Zulassung zur Akupunktur Prüfung ohne bestehende A-Mitgliedschaft:
 

  • Der Antragsteller hat ein Diplom oder eine Bestätigung/Zertifikat einer von der SBO-TCM anerkannten Schule über den vollständigen Abschluss der mindestens 3 Jahre dauernden Akupunktur Theorieausbildung (inkl. TCM Grundlagen).

 Dieses beinhaltet mindestens:

Prüfungsanforderungen Stunden
TCM Grundlagen 300
Akupunktur Theorie 300
Total TCM Unterricht 600
  • Ist die Schule nicht von der SBO-TCM anerkannt, so müssen die detaillierten Schulunterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Die Prüfungsexpertenkommission entscheidet über die Zulassung. Ein negativer Entscheid kann innert 14 Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet. Für das Verfahren gilt analog das Prüfungsreglement. Der Verband empfiehlt dringend, das Studium bei einer anerkannten Schule zu absolvieren.
  • Er hat die SBO-TCM Grundlagenprüfung bereits erfolgreich bestanden oder absolviert diese gleichzeitig mit der fachspezifischen Prüfung.
  • Er kann sich über das erfolgreiche Absolvieren von 600 Stunden Ausbildung in westlicher Medizin ausweisen.

 

Ausnahme:

Kandidaten, die eine oder mehrere der obigen Bedingungen nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen trotzdem zur Prüfung zugelassen werden. Diese Ausnahmebewilligung wird jedoch äusserst restriktiv gehandhabt und kommt in den seltensten Fällen zur An-wendung. Sie ist vor allem für ausländische Kandidaten gedacht, die ihre Ausbildung auf einem anderen Weg gemacht haben.

Eine solche Ausnahme setzt einen entsprechenden, schriftlichen Antrag an die Prü-fungsexpertenkommission voraus. Darin muss klar und eindeutig begründet werden, warum der Verband in diesem Fall von den obigen Anforderungen Abstand nehmen soll. Behauptete Tatsachen sind zu belegen. Der Entscheid des PEK kann mit einem Rekurs innert vierzehn Tagen beim Vorstand angefochten werden, welcher abschliessend entscheidet.

 

2. Anforderungen für die Zulassung zur Akupunktur Prüfung für
A-Mitglieder:

  • Der Antragsteller ist A-Mitglied der SBO-TCM in einer oder mehreren Fachrich-tung/en.
  • Der Antragsteller hat ein Diplom oder eine Bestätigung/Zertifikat einer von der SBO-TCM anerkannten Schule über den vollständigen Abschluss der theoreti-schen Ausbildung in Akupunktur.
  • Der Antragsteller erfüllt mind. die zum Zeitpunkt des Antrags auf A-Mitgliedschaft geforderte Anzahl Theorie-Stunden in Akupunktur. 
Prüfungsanforderungen für Akupunktur als zusätzliche Fachrichtung  Stunden
TCM Grundlagen bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen
Akupunktur Theorie 300

Ausnahme:Theorieausbildung Akupunktur für Tuina A-Mitglieder

Prüfungsanforderungen für Akupunktur als zusätzliche Fachrichtung zur bereits bestehenden Tuina A-Mitgliedschaft Stunden
TCM Grundlagen bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen
Akupunktur Theorie 200

 

3. Anforderungen für die Anmeldung zur Akupunktur Prüfung zusammen mit anderen Fachrichtungen ohne bestehende A-Mitgliedschaft:

  • Der Antragsteller hat ein Diplom oder eine Bestätigung/Zertifikat einer von der SBO-TCM anerkannten Schule über den vollständigen Abschluss der mindestens 3 Jahre dauernden Theorieausbildung in den angemeldeten Fachrichtungen.
  • Der Antragsteller erfüllt mind. die zum Zeitpunkt des Antrags auf A-Mitgliedschaft geforderte Anzahl Theorie-Stunden in den angemeldeten Fachrichtungen.
Prüfungsanforderungen für Akupunktur zusammen mit anderen Fachrichtung  Stunden
TCM Grundlagen bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen mit der vorgängig absolvierten TCM Grundlagenprüfung
Akupunktur 300
pro weitere Fachrichtung 300

Ausnahme: Gleichzeitige Ausbildung in Akupunktur und Tuina

Die Ausbildungen in Akupunktur und Tuina beinhalten zum Teil identische Themen. Deshalb reduziert sich bei gleichzeitig absolvierter Ausbildung dieser zwei Fachrichtungen die Theoriestundenzahl um 100 Stunden.

Prüfungsanforderungen Stunden
TCM Grundlagen bereits mit der ersten Fachrichtung nachgewiesen mit der vorgängig absolvierten TCM Grundlagenprüfung
Akupunktur + Tuina  500 (anstatt 600)
pro weitere Fachrichtung 300

 

4. Voraussetzungen für die Prüfungsanmeldung

  • Alle Anforderungen müssen spätestens bis Anmeldeschluss erfüllt sein.
  • Zeitanrechnung: Unterricht wird in Stunden à 60 Minuten gerechnet.
  • Die Anmeldung muss auf dem entsprechenden Formular der SBO-TCM eingereicht werden. -> Anmeldeformular
  • Alle Dokumente müssen in zweifacher Ausführung (keine Originale) eingesandt werden (bitte in zwei kompletten und geordneten Dossiers einreichen). Diese können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abge-fasst sein. Dokumente in anderen Sprachen müssen als Kopie des Originals und mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
  • Die SBO-TCM behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente einzufordern.
  • Für die Bearbeitungsgebühr und Prüfungsgebühr erhalten Sie nach Dossierein-gang eine Rechnung.

 

 

 

letzte Aktualisierung 08.08.11

SBO-TCM Berufsverband > Studenten/ angehende TherapeutInnen > Prüfungen > Akupunktur/ Punktelokalisation